• Freiwilligkeit: Die Jugendlichen bestimmen selbst über Frequenz, Inhalt und Dauer der Kontakte zu den Mobilen JugendarbeiterInnen.
  • Anonymität: Die KlientInnen müssen ihre Identität nicht preisgeben um das Angebot der Mobilen Jugendarbeit in Anspruch nehmen zu können.
  • Verschwiegenheit schafft Vertrauen und dient dem Schutz der KlientInnen. Mobile Jugendarbeit gibt keine KlientInnenbezogene Daten und Informationen an Dritte weiter, außer bei massiver Kindeswohlgefährdung (§37 JWG).
  • Transparenz: Den KlientInnen werden die Arbeitsprinzipien bzw. sozialarbeiterischen Grundhaltungen offen kommuniziert und verständlich gemacht.
  • Parteilichkeit: Die MitarbeiterInnen nehmen die Interessen der Zielgruppe wahr und unterstützen sie dabei, diese zu artikulieren.
  • Akzeptanz: Die verschiedensten Lebensweisen, Einstellungen und Ausdrucksformen werden in der Mobilen Jugendarbeit wertgeschätzt, mit den Jugendlichen reflektiert und als Ressource der Jugendlichen bei ihrer Identitätsbildung wahrgenommen.
  • Partizipation: Ziel ist es, die Jugendlichen in Entscheidungsfindungsprozesse mit einzubeziehen, um ihre Eigenverantwortung zu stärken.
  • Überparteilichkeit: Die Mobile Jugendarbeit ist überparteilich und verwehrt sich gegen jede Instrumentalisierung durch politische Parteien.
  • Niedrigschwelligkeit bedeutet den schnellen, unbürokratischen und kostenlosen Zugang zu den Angeboten der Mobilen Jugendarbeit.
  • Kontinuität: Sowohl zeitliche, örtliche sowie personelle Kontinuität sind für den Aufbau einer tragfähigen Beziehung notwendig.